Genossenschaft oder Verein: Jakob Brilz über die richtige Vermögensordnung
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Schattmann & Partner Wirtschaftskanzlei GmbH
Schultze & Braun GmbH & Co. KG
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Köln (ots) - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - dieses Sprichwort gilt nach derzeitigem Stand auch für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Besonders hart wird der Brexit Unternehmen treffen, die in der Rechtsform einer britischen Limited gegründet wurden, aber von Deutschland aus geführt werden. Betroffene Unternehmen und ihre Gesellschafter sollten die Zeit bis zum Brexit nutzen und rechtzeitig ...